Als professionelle Immobilienmakler liegt uns viel an einer transparenten, seriösen Arbeit, um unseren Kunden gerecht zu werden und nicht zuletzt, um uns von unseriösen Beteiligten der Immobilienbranche abzugrenzen. Zwei der wichtigsten Regelungen sind das sogenannte Bestellerprinzip und das im Dezember 2020 in Kraft tretende neue Maklergesetz.
Bereits seit 2015 ist das Bestellerprinzip nach § 2 Abs. 2a Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermRG) in Kraft. Es regelt die Provisionszahlung des Immobilienmaklers bei der Vermietung von Häusern und Wohnungen. Kurz und knapp heißt das: Wer den Makler bestellt, bezahlt auch seine Courtage. In der Vermietungspraxis bedeutet dies, dass der Vermieter die Maklergebühren übernehmen muss.
Aber: Das ist kein Nachteil für Sie. Der Gesetzgeber erlaubt die steuerliche Absetzbarkeit von Maklerkosten, sodass Sie die Courtage über die Steuererklärung als Werbungskosten absetzen können.
Bislang wurde die Verteilung der Maklercourtage bei Immobilienverkäufen in jedem Bundesland bzw. zwischen den Beteiligten individuell geregelt. Im Dezember 2020 tritt ein neues Maklergesetz in Kraft, das die Verteilung der Verkaufsprovision bundesweit einheitlich regelt.
Nach der neuen Rechtsprechung wird die Maklercourtage künftig mindestens zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Der Käufer zahlt maximal die Hälfte der Maklergebühren. Möglich ist auch, dass Verkäufer einen größeren Teil der Kosten oder alle übernehmen. Die neue Regelung, die in den § 656c Abs. 1 und 656d Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verankert werden, gilt beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern.
Das sogenannte "Halbteilungsprinzip" soll nur Anwendung finden, wenn der Käufer ein Verbraucher ist. Das neue Maklergesetz trifft also nicht auf juristische Personen zu.
Im Rahmen unserer Leistungen sind wir auf die Einhaltung der aktuellen Rechtsprechung und geltenden Gesetze für Immobilienmakler sehr bedacht. Dies gebietet sich für uns als seriöses Familienunternehmen nicht nur, sondern stärkt auch das Vertrauen unserer Kunden. So stehen wir seit 37 Jahren für Transparenz und Professionalität.
Haben Sie Fragen zum Bestellerprinzip, dem neuen Maklergesetz oder anderen rechtlichen Rahmenbedingungen unserer Maklertätigkeit? Sprechen Sie uns gerne persönlich an. Durch unsere langjährige Erfahrung und unser fortlaufend erweitertes Wissen können wir Sie umfassend beraten.