Notarkosten & Grundbuch beim Immobilienverkauf: Wer zahlt wie viel?
Beim Immobilienverkauf in Rheinland-Pfalz betragen die Notar- und Grundbuchkosten zusammen in der Regel ca. 1,5 bis 2,0 % des beurkundeten Kaufpreises. Diese Kosten trägt überwiegend der Käufer: Er zahlt die Beurkundung des Kaufvertrags, die Eintragung der Auflassungsvormerkung und seines Eigentums sowie der finanzierenden Grundschuld. Der Verkäufer trägt typischerweise nur die Kosten für die Löschung eigener, noch eingetragener Grundschulden. Die Gebühren sind bundeseinheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und damit nicht verhandelbar. Dieser Ratgeber von RIEGEL Immobilien erklärt, wie sich die Kosten zusammensetzen, wie der Ablauf von der Beurkundung bis zur Grundbucheintragung aussieht und mit welchen Beträgen Sie in der Metropolregion Rhein-Neckar rechnen sollten. Stand: 2026.
Wer zahlt die Notar- und Grundbuchkosten beim Immobilienverkauf?
Beim Immobilienverkauf trägt die Notar- und Grundbuchkosten überwiegend der Käufer. Das ist in Deutschland und damit auch in der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar marktüblich und ergibt sich aus dem Grundsatz, dass die Kosten zahlt, wer die jeweilige Eintragung veranlasst.
Konkret übernimmt der Käufer in der Regel:
- die Beurkundung des Kaufvertrags durch den Notar,
- die Eintragung der Auflassungsvormerkung,
- die spätere Eigentumsumschreibung im Grundbuch,
- die Eintragung der Grundschuld für seine finanzierende Bank.
Der Verkäufer trägt dagegen üblicherweise nur die Kosten, die durch die Löschung seiner eigenen, noch eingetragenen Grundschulden entstehen. Sind keine Belastungen mehr im Grundbuch eingetragen, entstehen dem Verkäufer hier praktisch keine Kosten.
Wichtig: Den Notar beauftragt formal der Käufer, beide Parteien haften gegenüber dem Notar aber als Gesamtschuldner. Die Aufteilung der Kosten regelt der Kaufvertrag.
Wie hoch sind die Notar- und Grundbuchkosten beim Hausverkauf?
Als Faustregel gilt: Notar- und Grundbuchkosten betragen zusammen ca. 1,5 bis 2,0 % des beurkundeten Kaufpreises. Davon entfallen grob:
- ca. 1,0 bis 1,5 % auf die Notarkosten (Beurkundung, Vollzug, Betreuung),
- ca. 0,5 % auf die Grundbuchkosten (Eintragungen beim Grundbuchamt).
Die Gebühren sind bundeseinheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und richten sich nach dem Geschäftswert, also dem Kaufpreis. Sie sind dadurch transparent, aber nicht verhandelbar – jeder Notar in Speyer, Ludwigshafen oder Mannheim rechnet nach derselben Tabelle ab.
Rechenbeispiel zur Orientierung (ca.-Werte, gerundet, ohne Finanzierungs-Grundschuld):
| Kaufpreis | Notarkosten (≈1,0–1,5 %) | Grundbuch (≈0,5 %) | Summe (≈1,5–2,0 %) |
|---|---|---|---|
| 300.000 € | ca. 3.000–4.500 € | ca. 1.500 € | ca. 4.500–6.000 € |
| 450.000 € | ca. 4.500–6.750 € | ca. 2.250 € | ca. 6.750–9.000 € |
| 600.000 € | ca. 6.000–9.000 € | ca. 3.000 € | ca. 9.000–12.000 € |
Illustrative Visualisierung der Tabellenwerte (Mittelwerte).
Stand: 2026. Beträge gerundet. Wird der Kauf finanziert, erhöht die Eintragung der Grundschuld die Kosten zusätzlich.
Was kostet der Notar beim Hausverkauf in Speyer oder Ludwigshafen?
Da die Notargebühren bundeseinheitlich geregelt sind, hängen die Kosten allein vom Kaufpreis ab – nicht vom Standort. Entscheidend sind also die regional unterschiedlichen Immobilienpreise.
Für ein typisches Einfamilien- oder Reihenhaus in Speyer (PLZ 67346, etwa in Speyer-West, Vogelgesang oder nahe der Altstadt mit Dom und Maximilianstraße) liegen Kaufpreise je nach Lage und Zustand häufig im Bereich von ca. 400.000 bis 650.000 €. Daraus ergeben sich Notar- und Grundbuchkosten von etwa 6.000 bis 13.000 €.
In Ludwigshafen (PLZ 67059–67071, z. B. Mitte, Süd, Mundenheim oder Oggersheim) sind die Preise breiter gestreut. Für Eigentumswohnungen ist ein Korridor von ca. 200.000 bis 380.000 € realistisch, woraus Notar- und Grundbuchkosten von etwa 3.000 bis 7.600 € folgen.
Die genannten Spannen sind Orientierungswerte für die Metropolregion Rhein-Neckar und ersetzen keine objektbezogene Berechnung. Maßgeblich ist immer der beurkundete Kaufpreis.
Wie läuft die Beurkundung und Grundbucheintragung ab?
Der Weg vom Kaufvertrag bis zum Eigentumswechsel folgt in Rheinland-Pfalz einem festen Ablauf:
- 1Vertragsentwurf: Der Notar erstellt den Kaufvertragsentwurf und stellt ihn beiden Parteien vor dem Termin zur Verfügung. Verbraucher haben Anspruch auf eine Prüffrist von in der Regel mindestens 14 Tagen.
- 2Beurkundung: Im Notartermin wird der Kaufvertrag verlesen und von Käufer, Verkäufer und Notar unterschrieben. Erst damit wird der Vertrag wirksam.
- 3Auflassungsvormerkung: Der Notar veranlasst die Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch. Sie sichert den Käufer ab, bis er als Eigentümer eingetragen ist.
- 4Fälligkeitsmitteilung: Sobald alle Voraussetzungen (z. B. Vormerkung, Löschungsunterlagen) vorliegen, fordert der Notar den Käufer zur Kaufpreiszahlung auf.
- 5Eigentumsumschreibung: Nach Zahlung und Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts wird der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen.
Von der Beurkundung bis zur endgültigen Eigentumsumschreibung vergehen je nach Auslastung des Grundbuchamts häufig ca. 4 bis 12 Wochen.
Welche Unterlagen braucht der Notar für den Kaufvertrag?
Damit der Notar den Kaufvertrag vorbereiten kann, sollten Sie als Verkäufer folgende Unterlagen bereithalten:
- aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als wenige Monate),
- Flurkarte / amtlicher Lageplan,
- bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung und letzte Protokolle der Eigentümerversammlung,
- Angaben zu eingetragenen Belastungen (z. B. Grundschulden, Wegerechte),
- bei vorhandener Finanzierung: Löschungsbewilligung der Gläubigerbank,
- vollständige Personalien beider Vertragsparteien.
Den Grundbuchauszug erhalten Eigentümer beim zuständigen Amtsgericht – für Speyer, Ludwigshafen, Frankenthal und Schifferstadt sind die jeweiligen Grundbuchämter der Amtsgerichte in der Region zuständig.
Riegel Immobilien übernimmt für Verkäufer in der Metropolregion Rhein-Neckar die strukturierte Beschaffung und Aufbereitung dieser Unterlagen, sodass der Notartermin reibungslos vorbereitet ist.
Welche Kosten kommen zu Notar und Grundbuch noch dazu?
Notar- und Grundbuchkosten sind nur ein Teil der Kaufnebenkosten. In Rheinland-Pfalz kommen für den Käufer hinzu:
- Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz: 5,0 % des Kaufpreises (Stand 2026),
- Maklerprovision-Anteil: ca. 3,57 % inkl. MwSt. bei hälftiger Teilung nach § 656c BGB,
- ggf. Grundschuld-Eintragung bei finanziertem Kauf.
In Summe sollten Käufer in der Metropolregion Rhein-Neckar mit Kaufnebenkosten von rund 10 bis 11 % über dem Kaufpreis kalkulieren.
Der Verkäufer trägt neben den Löschungskosten ggf. Aufwand für Energieausweis und Unterlagenbeschaffung. Beispiel: Bei 450.000 € Kaufpreis summieren sich die Kaufnebenkosten des Käufers (Grunderwerbsteuer, Notar/Grundbuch, Provisionsanteil) auf ca. 45.000 bis 50.000 €.
Wie begleitet RIEGEL Immobilien Verkäufer durch Notar und Grundbuch?
RIEGEL Immobilien ist ein inhabergeführtes Familienunternehmen (Familie RIEGEL) mit Standorten in Speyer (Wormser Straße 13, 67346) und Ludwigshafen (Kaiser-Wilhelm-Straße 16, 67059). Tätigkeitsschwerpunkt ist die Metropolregion Rhein-Neckar mit guter Anbindung über A61, A65 und die Bahnknoten Speyer und Ludwigshafen.
Wir koordinieren für Sie den gesamten Ablauf vom Kaufvertragsentwurf bis zur Eigentumsumschreibung: Wir bereiten die Unterlagen für den Notar auf, stimmen Termine ab und erläutern Ihnen vorab transparent, welche Kosten auf Käufer und Verkäufer entfallen. Die Bewertung Ihrer Immobilie ist dabei kostenlos.
Für unsere Arbeit wurden wir beim ImmoScout24 ImmoAward 2025 ausgezeichnet: Top 21 bundesweit in der Rubrik "Makler des Jahres" und Top 3 im Raum Frankfurt und Umgebung.
Kontakt für eine unverbindliche Ersteinschätzung: Speyer 06232 100 10 10, Ludwigshafen 0621 5200 8800.
Häufige Fragen
Wer zahlt die Notarkosten beim Immobilienverkauf?
Die Notar- und Grundbuchkosten trägt überwiegend der Käufer, da er die Beurkundung des Kaufvertrags sowie die Eintragungen ins Grundbuch veranlasst. Der Verkäufer zahlt in der Regel nur die Löschung eigener, noch eingetragener Grundschulden.
Wie hoch sind Notar- und Grundbuchkosten beim Hausverkauf?
Zusammen betragen Notar- und Grundbuchkosten in der Regel ca. 1,5 bis 2,0 % des beurkundeten Kaufpreises. Davon entfallen ca. 1,0 bis 1,5 % auf den Notar und ca. 0,5 % auf das Grundbuchamt. Wird der Kauf finanziert, kommt die Grundschuld-Eintragung hinzu.
Sind Notarkosten verhandelbar?
Nein. Die Notar- und Grundbuchgebühren sind bundeseinheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und richten sich nach dem Kaufpreis. Jeder Notar in Speyer, Ludwigshafen oder Mannheim rechnet nach derselben Tabelle ab.
Was kostet der Notar bei einem Hausverkauf in Speyer?
Bei einem typischen Hauskaufpreis von ca. 400.000 bis 650.000 € in Speyer (67346) liegen die Notar- und Grundbuchkosten bei etwa 6.000 bis 13.000 €. Da die Gebühren bundeseinheitlich sind, hängt die Höhe allein vom Kaufpreis ab.
Wie lange dauert es von der Beurkundung bis zur Grundbucheintragung?
Nach der notariellen Beurkundung folgt zunächst die Auflassungsvormerkung, dann die Kaufpreiszahlung und schließlich die Eigentumsumschreibung. Bis der Käufer als neuer Eigentümer im Grundbuch steht, vergehen je nach Auslastung des Grundbuchamts häufig ca. 4 bis 12 Wochen.
Welche Unterlagen braucht der Notar vom Verkäufer?
Benötigt werden in der Regel ein aktueller Grundbuchauszug, die Flurkarte, bei Eigentumswohnungen die Teilungserklärung, Angaben zu eingetragenen Belastungen und bei laufender Finanzierung eine Löschungsbewilligung der Bank. RIEGEL Immobilien bereitet diese Unterlagen für Sie auf.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Alle Preis- und Kostenangaben sind ca.-Werte ohne Gewähr (Stand bei Veröffentlichung); maßgeblich sind immer die individuellen Umstände Ihres Objekts und die jeweils aktuelle Rechtslage. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die jeweilige Fachstelle, für eine persönliche Einschätzung Ihrer Immobilie gern direkt an uns.

